Vorsorgeauftrag in der Schweiz

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Grundsätzlich sollte jeder erwachsene und urteilsfähige Mensch in der Schweiz eine Patientenverfügung erstellen und einen Vorsorgebeauftragten festlegen. Es geht nicht nur um ältere Menschen oder Patienten mit chronischen Erkrankungen, sondern um jeden, der sicherstellen möchte, dass Interessen auch in besonderen Situationen respektiert werden und notwendige Schritte unternommen werden. 


In diesem Tipp wird der Vorsorgeauftrag behandelt.


Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie für persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Bern fasst auf der WEB-Seite die wichtigen Punkte eines Vorsorgeauftrages zusammen und zeigt in einem Merkblatt, was rechtlich gilt und was wichtig ist.  https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/Erwachsene/vorsorgeauftrag-und-patientenverfuegung.html


Das ist also weitgehend und rechtlich fundiert geregelt!


 


Es gibt aber noch Aspekte, die für den Vorsorgebeauftragen im Ernstfall wichtig werden!


Er sollte wissen, was Sie von ihm erwarten. Gibt es Punkte, die er vertieft überwachen sollte? Und wo findet er die notwendigen Dokumente und die Zugangspasswörter für den PC, das Smartphone und allfällig verschlüsselte Daten?


Dazu müssen Sie sich ein gutes Konzept ausdenken, damit Ihre Daten vor einem Ernstfall genügend gegen alle geschützt bleiben.



Mein Lösungsvorschlag:


Legen Sie die wichtigen Daten und Passwörter verschlüsselt ab und unterteilen Sie das Hauptpasswort in mehrere Teile. Ein Teil wird dem Verantwortlichen für die Patientenverfügung, ein anderer Teil dem Vorsorgebeauftragten und/oder einem Verwandten zur Aufbewahrung übergeben. Der Vorsorgebeauftragte kann im Ernstfall dann das Passwort zusammenfragen, zusammensetzen und die notwendigen Informationen einholen.


Damit die Daten auch bei einem Ernstfall eines dieser Verantwortlichen verfügbar bleiben, sollten Sie das Hauptpasswort noch als Ganzes in einem Erbvertrag oder im Testament hinterlegen.


 


(Dies ist eine unverbindliche Empfehlung ohne Garantie von Herbert Zach pc-atelier@jegiportal.ch Stand 14.10.2024).